Köln (ots) Transporter und Kleinbusse geraten jetzt immer stärker in den Strudel des Dieselskandals. Wie neue Messungen zeigen, sind neben unzähligen PKW auch beliebte Vans namhafter Hersteller betroffen.
Die Fahrzeuge weisen teilweise extrem überhöhte Abgaswerte auf. Es kommen immer mehr sogenannte „Abschalteinrichtungen“ ans Licht, mit denen Abgastests umgangen werden. Diese Vorrichtungen sind jedoch illegal, wenn dadurch nur im Testbetrieb die Abgasnormen eingehalten werden.
Die immer neuen Nachrichten zu diesem Thema zeigen vor allem eines: Kaum ein Hersteller hat auf solche Manipulationen verzichtet. Zu viele verschiedene Marken und Fahrzeugklassen sind mittlerweile von dem Abgasskandals erfasst. „Dass jetzt auch Käufer von Transportern und Kastenwägen ihre Schadensersatzansprüche geltend machen, kommt sicher nicht überraschend, auch wenn diese Gruppe bisher nicht im Mittelpunkt des Geschehens stand.“ so Ilja Ruvinskij, Rechtsanwalt und Partner der Verbraucherkanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ.
Beliebter VW-Kleinbus betroffen
Konkret geht es beispielsweise um den VW Bulli (Modelle T5 und T6), dessen große Fangemeinde bislang darauf hoffte, dass „ihr“ Kult-Minibus nicht betroffen sei. VW erkennt anscheinend an, dass es zu Manipulationen bei dem T5 kam, und bietet finanzielle Unterstützung bei Hardware-Nachrüstungen an. Doch dieser Zuschuss deckt längst nicht alle Kosten der Umrüstung – und macht auch den ursprünglichen Betrug nicht rückgängig.
„Betrachtet man alle Vor- und Nachteile einer Umrüstung, bleibt der Klageweg die bessere Lösung.“ so Ilja Ruvinskij, dessen Kanzlei bereits tausende Käufer manipulierter PKWs und auch Vans vertreten hat. Aktuelle Urteile zum T5 zeigen, dass die Rechtsprechung bei Klagen von Bulli-Besitzern verbraucherfreundlicher wird und zugunsten des Kunden tendiert. Und damit nicht genug, auch beim Nachfolger, dem T6 mit dem Motor EA288, wurden illegale Abschalteinrichtungen festgestellt. Das Oberlandesgericht Naumburg (Az. 8 U 68/20) hat VW gerade im Falle eines EA288 verurteilt. Zuvor hatte auch das OLG Köln VW verurteilt (Az. 19 U 151/20, Versäumnisurteil).
Auch bekannte Mercedes-Modelle sind manipuliert
Doch neben VW gibt es auch Vorwürfe gegen andere Hersteller von Transportern und Kleinbussen. Insbesondere gegen Fiat (bzw. den Stellantis-Konzern) und Mercedes hat sich der Verdacht bereits stark erhärtet, so dass es zu ersten Gerichtsurteilen gekommen ist. Bei Fiat sollten in erster Linie Besitzer eines Fahrzeugs auf Ducato- oder Iveco-Basis hellhörig werden. Bei Mercedes geht es im Bereich der Vans um den Vito und den Viano.
„Wer ein so teures Fahrzeug kauft, darf erwarten, dass keine illegale Technik darin verwendet wird“, erklärt Ilja Ruvinskij. Alleine dadurch, dass jetzt Stilllegungen oder verpflichtende Nachrüstungen in Rede stehen, besteht Handlungsbedarf.
So können betroffene Käufer eine Entschädigung erhalten
Besitzer von Transportern, Vans, Wohnmobilen und PKW, die ihre Rechte kennen möchten oder nicht wissen, ob ihr Fahrzeug überhaupt betroffen ist, können ihre Ansprüche kostenlos anwaltlich prüfen lassen. Viele Kanzleien, wie etwa KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ, bieten eine kostenlose Erstberatung an. So erhält man schnell Klarheit über seine Erfolgsaussichten. Sollte man sich für eine Klage entscheiden, trägt eine Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko, sofern sie schon zum Kaufzeitpunkt bestand.
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